AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

com&sale GmbH Manufacture
for Communication and Telesales

Zenettiplatz 2 , 80337 München

Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge der com&sale GmbH mit einem Auftraggeber. Auftraggeber im Sinne dieser Vereinbarung sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 13 BGB. Geschäftsbedingungen der Kunden werden weder ganz noch teilweise Vertragsinhalt, auch dann nicht, wenn diesen von Seiten com&sale GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die von com&sale GmbH durchgeführten Aufträge werden von dieser rein auf dienstvertraglicher Basis erbracht.

Angebot und Vertragsabschluss

In Prospekten, Webseiten und Anzeigen und sonstigen Medien enthaltene Angebote der com&sale GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sonstige Willenserklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. E-Mail und Fax genügen dieser Form nicht. Dies gilt auch für Ergänzungen, Modifizierungen, Lieferfristen oder Nebenabreden. Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt zustande, wenn com&sale GmbH den bei ihr eingegangenen Kundenauftrag schriftlich bestätigt. Sofern sich com&sale GmbH zur Erbringung angebotener Dienste eines Dritten als Erfüllungsgehilfe bedient, wird dieser nicht Vertragspartner des Auftraggebers.

Liefer- und Leistungszeit

Der Liefergegenstand ist in der Bestellung/dem Auftrag klar zu bezeichnen, ebenso sind Liefertermine schriftlich zu fixieren. Die Erfüllung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass der Auftraggeber com&sale GmbH alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen und Daten (wie etwa Produktbeschreibung und Adressen) com&sale GmbH übergeben und zur Bearbeitung freigegeben hat. Dateien müssen MS-Office-kompatibel sein. Die Überschreitung vereinbarter Zeiträume durch den Auftraggeber berechtigt com&sale GmbH, die Lieferzeiten entsprechend zu verlängern. Verlangt der Auftraggeber eine Änderung des Auftrages, beginnt die Lieferzeit erst mit schriftlicher Bestätigung der Änderung durch com&sale GmbH. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die com&sale GmbH die Lieferung bzw. Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat com&sale GmbH auch bei verbindlich festgelegten Lieferterminen nicht zu vertreten. Hier ist com&sale GmbH berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Aktivierungsphase nach hinten zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, hat der Auftraggeber das Recht nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber trägt die Gefahr für die Lieferung, sobald sie der ausführenden Transportperson übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Betriebsstätten der Firma com&sale GmbH verlassen hat. Sollte der Versand ohne Verschulden der Firma com&sale GmbH unmöglich werden, geht die Gefahr ebenfalls mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

Sorgfaltspflicht und Haftung

Die Firma com&sale GmbH verpflichtet sich, alle ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und unter Berücksichtigung neuester Erkenntnisse auf dem jeweiligen zugrunde liegenden Gebiet durchzuführen.

com&sale GmbH telefoniert im Namen ihrer Auftraggeber nach vereinbarten Gesprächsleitfäden. Für die Gesprächsinhalte und die bestehende Kundengeschäftsbeziehung zeichnet der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Durchführung seines Auftrages Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt com&sale GmbH insofern von allen Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere sorgt der Auftraggeber dafür, dass die der com&sale GmbH zur Verfügung gestellten Adressen nicht unter das Verbot der unlauteren Ansprache von Nichtkaufleuten im geschäftlichen Verkehr fallen. Haben die Adressaten keine Erlaubnis zur Ansprache seitens des Auftraggebers erteilt, ist com&sale GmbH dies zwingend mitzuteilen. Der Auftraggeber hält com&sale GmbH als Erfüllungsgehilfen zudem frei von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen unlauteren Wettbewerbs oder Verstößen gegen das E-Kommerzgesetz.

Urheberrecht

Das Urheberrecht an und das Recht zur Vervielfältigung von Gesprächsleitfäden, an eigenen Manuskripten, Entwürfen, Datenbanken, Software usw. verbleiben bei com&sale GmbH. Etwas anderes gilt nur, wenn Ausdrucke oder etwaige Datenträger ausdrücklich für den Auftraggeber erstellt worden sind und diese Übertragung der Rechte vorab mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart worden ist.

Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten für die Bereitstellung der zu bearbeitenden Adressen durch „Dritte“ werden an den Kunden weiterberechnet. Die Kosten des Auftrages inkl. der Aktivierungskosten sind sofort nach Rechnungserstellung ohne Abzug zahlbar. Der Projektierungs- und/oder Akquisitionsstart geht mit dem Auftragseingang konform, es sei denn, dass im Auftrag etwas anderes bestimmt wird. Die Rechnungen für die beauftragen Leistungen werden unmittelbar nach Abschluss der Telefon-Marketing-Aktion erstellt.

Ausfallpauschale und Ausfallhonorare

Bei einem durch den Auftraggeber verursachten Projektausfall oder der Nichtinanspruchnahme verbindlich gebuchter Mitarbeiterkapazitäten/-mengen werden die nicht mehr zu erbringenden Leistungen mit einer Ausfallpauschale in Höhe von 50 % der nicht zur Entstehung gelangten Honoraransprüche gebucht und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Sofern sich nach verbindlicher Festlegung des Starttermins Verschiebungen einzelner Projektdurchgänge ergeben, welche nicht von com&sale GmbH zu vertreten sind, können Ausfallhonorare berechnet werden. Sie betragen für das Projekt je geplantem Telefonagenten 200,00 € und je Kampagnenmanager 500,00 € täglich. Bei einer Überkapazität der vereinbarten Adressmenge / des vereinbarten Stundenkontingents von bis zu 10 % für den vereinbarten Zeitraum werden die Ressourcen flexibel zur Verfügung gestellt und analog zum Vertragsinhalt berechnet. Bei einer durch den Auftraggeber verursachten Unterkapazität der vereinbarten Adressmenge / des vereinbarten Stundenkontingents für den vereinbarten Zeitraum wird die fehlende Auftragsmenge analog zum Vertragsinhalt berechnet.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Ansprüche der com&sale GmbH aus dem zugrundeliegenden Vertrag oder sonstigen Rechtsgründen gegen den Auftraggeber verbleibt die zu liefernde Ware oder Dienstleistung im Eigentum der com&sale GmbH. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets durch com&sale GmbH als Hersteller, jedoch ohne dass diese eine Verpflichtung trifft. Erlischt das Miteigentum der com&sale GmbH infolge einer Verarbeitung durch den Auftraggeber, so vereinbaren die Parteien, dass das Miteigentum des Auftraggebers an der einheitlichen Sache wertanteilig auf com&sale GmbH übergeht. Bei Zugriffen Dritter wird der Auftraggeber com&sale GmbH informieren und den Dritten auf deren Rechte hinweisen.

Adresslieferung durch com&sale GmbH

Wird nichts anderes vereinbart, erfolgt die Adresslieferung durch com&sale GmbH auf dem elektronischen Versandweg. com&sale GmbH übernimmt keine Gewähr für die postalische Richtigkeit und Vollständigkeit der Adressen, da das Adressmaterial einer ständigen Änderung unterliegt, es sei denn, eine kostenpflichtige Adressqualifizierung wurde ausdrücklich vereinbart. com&sale GmbH haftet nicht dafür, dass der Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich ausgibt oder wofür er ausgegeben wurde, sowie nicht für die Richtigkeit der in Erhebungen oder Befragungen gemachten Angaben der Adressdaten.

Ist nichts anderes vereinbart, sind die von com&sale GmbH gelieferten Adressen und Informationen zur einmaligen Verwendung bestimmt. Die Überlassung von durch com&sale GmbH gelieferten Adressen oder sonstigen Informationen an Dritte sowie deren statistische Auswertung ist nicht zulässig. Dies gilt nur für durch com&sale GmbH selbst erhobene Daten.

Haftungsbeschränkung

com&sale GmbH haftet bei entstehenden Schäden ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit zulässig und unabhängig vom Rechtsgrund ist jede darüber hinausgehende Haftung der com&sale GmbH ausgeschlossen.

Kündigungsfristen

Verträge sind seitens einer Vertragspartei jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündbar. E-Mail und Fax genügen nicht der Schriftform. Die Nichteinhaltung der Form führt zur Unwirksamkeit der Kündigungserklärung. Die Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt.

Gewährleistung

Der Auftraggeber hat die vertragsgemäße Lieferung von Informationen, Daten etc. unverzüglich zu prüfen und com&sale GmbH spätestens innerhalb von einer Woche nach Liefereingang schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, hat der Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

Schlussbestimmungen

Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist München Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen ist eine solche Bestimmung wirksam zu vereinbaren, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entspricht. Dies gilt auch analog im Fall von etwaigen Vertragslücken.

Stand: Juni 2018